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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen der GeTraNet GmbH, nachfolgend "GeTraNet" genannt, mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn GeTraNet bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt. GeTraNet ist ein Sprachdienstleister mit mehreren Agentur-Marken; die von GeTraNet erbrachten Sprachdienstleistungen (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die GeTraNet nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für GeTraNet unverbindlich und gelten als widersprochen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch GeTraNet.

2. Angebote und Auftragsbestätigungen

Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GeTraNet. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit GeTraNet kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Angebote, die automatisch über diese Webseite erstellt wurden, bedürfen der selben schriftlichen Auftragsbestätigung durch GeTraNet. Angebote, die automatisch über diese Webseite erstellt wurden gelten, sofern nicht anders geregelt, für die angegebene Anzahl an Wörtern und nicht für etwaige übermittelte Dateien. Dabei ist es irrelevant, ob die Anzahl der Wörter von einem automatisierten Tool von GeTraNet (insb. der "Wordcount API") oder dem Kunden selbst ermittelt wurde.

3. Leistungen

Aufgabe des Sprachdienstleisters ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern GeTraNet die Druckfahnen nicht vor Drucklegung zur Prüfung erhalten hat. Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Glossare oder Wörterbücher, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien, Programmierleistungen etc. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.

4. Termine

Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von GeTraNet schriftlich bestätigt werden. Gerät GeTraNet mit ihren Leistungen in Verzug, ist GeTraNet zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch GeTraNet bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet. Soweit GeTraNet durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von GeTraNet nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von GeTraNet sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, spätestens sieben Tage nach Rechnungsstellung. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann GeTraNet Zinsen in Höhe von 3. % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. Erfüllung und Gefahrenübergang

Die Leistung durch GeTraNet ist erbracht mit der Übergabe der Übersetzung an das durch GeTraNet mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder der protokollierten Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z. B. Internet). Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung der Leistungen als Datei per E-Mail. Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.

7. Gewährleistung und Haftung

Eventuelle Fehler der Übersetzung sind GeTraNet innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Versand (Datum des E-Mail-Versandes bzw. der Rechnung) anzuzeigen. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. Im Falle von begründeten Rügen ist GeTraNet zur Nachbesserung berechtigt. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer Drucklegung der Übersetzung übernimmt GeTraNet die Haftung für Folgeschäden, soweit GeTraNet vor Druckbeginn die Druckfahnen zur Druckfreigabe vorgelegt worden sind. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie, ist GeTraNet insoweit von jeglicher Haftung befreit. Die Haftung für Übersetzungen von GeTraNet beschränkt sich in jedem Fall der fahrlässigen Handlung maximal auf die zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen.

8. Copyright

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung der die Übersetzungsvorlagen betreffenden urheberrechtlichen Bestimmungen und stellt GeTraNet von jeder Verantwortung für die Wahrung der Rechte Dritter an den Vorlagen frei. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an durch GeTraNet gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei GeTraNet. Erst nach Zahlungseingang des gesamten Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Auftraggeber über. Die durch GeTraNet erstellten Glossare und Translation Memories bleiben auch nach Bezahlung Eigentum von GeTraNet.

9. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu Zwecken der Auftragsabwicklung und Verwaltung im Sinne der deutschen Datenschutzgesetze.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg. Es gilt deutsches Recht.

11. Abwerbeverbot

Die Vertragsparteien vereinbaren, vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen. Diese Vereinbarung erstreckt sich auch auf freie Mitarbeiter.

12. Änderungen dieser AGB

GeTraNet behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Vertragsbestandteil ist stets die bei Auftragserteilung gültige Fassung der AGB.

13. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

Wir akzeptieren

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